Förderschwerpunkt Jugendhilfe
Die LISA DRÄGER STIFTUNG verwirklicht ihren Stiftungszweck durch die Unterstützung sozial benachteiligter Jugendlicher in enger Zusammenarbeit mit Schulvereinen öffentlicher Bildungseinrichtungen. Die Fördermittel fließen unmittelbar den steuerbegünstigten Körperschaften zu.
Förderung der Jugendhilfe findet in der Regel in enger Zusammenarbeit mit den Schulvereinen
der öffentlichen Bildungseinrichtungen statt. Sie soll finanziell oder sozial benachteiligten Jugendlichen helfen z. B. durch den den Einsatz von heilpädagogisch-psychologischen Fachkräften zur Unterstützung von verhaltensauffälligen und lernbehinderten Kindern. Ebenso ist die Unterstütztung von konkreten Projekten möglich.
Hier einige Beispiele:
Lisa Dräger Stiftung
Rechtsanwalt Jan Winter
Eschenburgstraße 7
23568 Lübeck
Tel. +49 (0) 451 750 56
info@ra-winter.de
Deutsche Bank AG
IBAN: DE15 2307 0700 0035 1585 00
BIC: DEUTDEDB237